Internationales Steuerrecht
Die steigende Globalisierung bindet die Staaten enger aneinander und grenzüberschreitende Abkommen machen das Leben in Grenzgebieten in vielen Bereichen einfacher. So arbeiten viele englischsprachige Mitarbeiter international agierender Unternehmen in Deutschland. Im privaten Umfeld ist es eine Auslandsimmobilie oder ein Wertpapierdepot bei einer ausländischen Bank, welche Besteuerungsrechte des anderen Staates auslösen und einhergehend die Frage aufwerfen, wie eine Doppelbesteuerung zum einen im Bereich der Einkommensteuer und zum anderen der Erbschafts- und Schenkungssteuer vermieden werden kann. Unternehmern steht es frei, wie sie ihre Geschäftsaktivitäten über die nationalen Grenzen hinaus in einem ausländischen Staat organisieren. Dabei stehen ihnen vielfältige Organisationsformen zur Verfügung, beispielsweise die Gründung einer Betriebsstätte oder eines selbständigen Unternehmens in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Neben der laufenden Steuerberatung sowie Vertretung bei Fragen zu internationalen Sachverhalten unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihrer Entscheidungen im Rahmen der Steuerplanung. Wir beraten Sie im Bereich der Strukturierung von In- und Outbound Investitionen, der Gründung und Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland, sowie der Wahl der für Sie passenden ausländischen Rechtsform. Im Bereich der internationalen Entsendung von Mitarbeitern ergeben sich insbesondere für Arbeitgeber umfangreiche steuerrechtliche Aspekte, die bei Entsendung von Mitarbeitern ins Inland wie auch bei Auslandseinsätzen zu beachten sind.
Da jedes Land seine eigenen Steuergesetze hat, sind Teile internationaler Bestimmungen in die jeweiligen nationalen Gesetzestexte eingebunden. Eine zusammenhängende, einheitliche Regelung gibt es nicht, die jeweils optimale steuerliche Einstufung bedarf daher hoher Kompetenz. Durch weitere theoretische Qualifizierung und umfangreiche praktische Erfahrung hat Herr Steuerberater Frank Legner in den letzten Jahren zusätzliche Kompetenzen im Bereich des Internationalen Steuerrechts erworben und führt nunmehr den Titel "Fachberater für Internationales Steuerrecht".
Internationales Steuerrecht wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Sowohl im betrieblichen wie auch im privaten Umfeld wächst die Zahl der Mandanten mit Auslandsbezug, die eine steuerlich qualifizierte Beratung erforderlich macht.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
- Strukturierung von In- und Outbound Investitionen
- Gründung und Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
- Auswahl und Beratung einer passenden ausländischen Rechtsform